Du hast von craftsoles ein für Dich individuell hergestelltes Paar orthopädischer Einlagen erhalten. Deine Einlagen wurden nach Deinen individuellen medizinischen Anforderungen angefertigt und entsprechen somit den Standards eines orthopädischen Hilfsmittels im Sinne des Medizinproduktegesetzes (MPG) sowie der EG Richtlinie 93/42/EWG Abs. I.
Deine Einlagen sind nicht für andere Personen geeignet.
Achte bitte darauf, dass Du die Einlagen richtig in die Schuhe einlegst. Die entsprechende Seite (rechts/ links) ist jeweils gekennzeichnet. Bestmöglich kannst Du die Innensohle Deiner Schuhe entfernen, sodass Deine Schuhe beim Tragen nicht zu eng sind. Die Einlagen sollten glatt im Schuh liegen und keine Wölbungen aufweisen.
Um den gewünschten therapeutischen Zweck zu erreichen, empfehlen wir die Einlagen so oft wie möglich zu tragen, aber schrittweise zu beginnen, indem Du die Einlagen zunächst nur ein paar Stunden am Tag trägst und es Tag für Tag verlängerst. Schuhe und Einlagen sollten unbedingt aufeinander abgestimmt sein.
Überprüfe bitte nach den ersten tragen Deine Füße auf Rötungen und Druckstellen. Melde Dich bitte umgehend bei uns, wenn es beim Tragen Deiner Einlagen zu Problemen kommen sollte.
Wenn Du Deine Maßeinlagen längere Zeit getragen hast, nehme diese bitte aus den Schuhen und lüfte sie ausreichend lang. Trockne Deine Einlagen niemals an der Heizung oder anderen Wärmequellen, da sie sich verformen könnten.
Die Einlagen sind nicht zur Reinigung in der Waschmaschine geeignet. Einlagen mit Kunststoff- und Microfaserbezügen kannst Du mit einem schwachen Desinfektionsmittel zum Reinigen abwischen.
Aus hygienischen Gründen können Wechseleinlagen sinnvoll sein.
Um einen möglichen Verschleiß bezüglich Stützung und Dämpfung frühzeitig zu erkennen, prüfe Deine Einlagen in regelmäßigen Abständen auf Risse, Bruchstellen, Faltenbildung oder gelöste Verklebungen. Wenn Du unsicher bist, kannst Du uns gerne ein Foto Deiner Einlagen schicken und wir überprüfen die notwendige Erneuerung der Einlagen für Dich. Üblicherweise sollte man die Einlagen nach ca. einem Jahr Tragezeit austauschen.
Wenn Deine Einlagen nicht explizit für Arbeitsschuhe gefertigt wurden, darfst Du diese in keinem Fall in diesen tragen, da sonst Dein Versicherungsschutz erlöschen kann. Hierfür sind Einlagen nach DGUV Regel 112-191 vorgesehen. Sprich uns hierzu gerne an, solltest Du Einlagen für Arbeitsschuhe benötigen.
Kontaktiere uns jederzeit gerne bei weiteren Fragen.
Viel Spaß mit Deinen Einlagen